Kriterien zur Stipendienvergabe durch die Dr.-Fritz-Reimnitz-Stiftung
Die Dr.-Fritz-Reimnitz-Stiftung vergibt Stipendien an Studierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden an öffentlichen oder privaten Hochschulen, Fachhochschulen oder vergleichbaren Ausbildungsstätten, und zwar vorwiegend an junge Menschen, die unmittelbar vor ihrem Studium den ersten Wohnsitz im Bereich der Städte Bräunlingen und Löffingen hatten. Sollten die Mittel der Stiftung den Förderungsbedarf aus diesen Städten übersteigen, sollen sie auf junge Menschen aus den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Schwarzwald-Baar eingesetzt werden können. Der Immatrikulationsbescheid oder ein entsprechender Zulassungsbescheid der öffentlichen oder privaten Hochschule, Fachhochschule oder vergleichbaren Ausbildungsstätte ist Voraussetzung für die Bewilligung des Stipendiums.
Auszug aus der Satzung der Stiftung:
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung
- der schulischen und beruflichen Bildung mit Priorität auf Förderung der akademischen Ausbildung, einschließlich der Studentenhilfe,
- der Wissenschaft und Forschung,
- der Denkmalpflege,
- der Landschaftspflege.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- die Vergabe von Stipendien an begabte Schülerinnen und Schüler sowie Studierende und Doktoranden,
- Förderung der Erinnerung an den Gipsabbau in Unadingen und Döggingen,
- den Erhalt von denkmalgeschützten Gebäuden.
Bei der Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang Unterstützung gewährt wird, soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stipendiatinnen und Stipendiaten berücksichtigt werden. Die Vorlage eines aktuellen Bafög – Bescheids ist hinsichtlich der Bewilligung des Stipendiums hilfreich. Das Stipendium kann auch unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern gewährt werden.
Stipendiendauer
Langzeitstipendium:
Dieses Stipendium kann für die Dauer von bis zu drei Jahren gewährt werden. Es kann während eines Bachelor-, Master- oder Doktorandenstudiums in Anspruch genommen werden. Die Stipendienzusage erfolgt jeweils für ein Jahr. Nach Vorlage eines entsprechenden Leistungsnachweises durch eine Lehrstuhlinhaberin oder einen Lehrstuhlinhaber kann die Förderung um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden, bis zur maximalen Förderdauer. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen über den jeweiligen Förderzeitraum. Der Studienabbruch oder der Wechsel des Studiums muss innerhalb von vier Wochen der Stiftung angezeigt werden. In diesem Fall kann das Stipendium mit sofortiger Wirkung eingestellt oder gegebenenfalls anteilig zurückgefordert werden.
Einmalige Förderung (Einmalzahlung):
Diese Förderung dient zur Unterstützung des Studierenden. Sie wird als einmaliger Betrag ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass die Stipendiatin oder der Stipendiat für mindestens ein Jahr an einer Hochschule immatrikuliert bleibt. Erfolgt ein Studienabbruch innerhalb dieses Zeitraums, ist die gewährte Einmalzahlung vollständig oder anteilig zurückzuzahlen.
Vorgaben für die Förderung
- Die Bewerberin/der Bewerber muss mindestens einen Abiturdurchschnitt von 2,0 nachweisen. Darüber hinaus können Studenten gefördert werden, die überdurchschnittliche Leistungen im Studium erbracht haben.
- Vor dem Beginn des Studiums muss der erste Wohnsitz für mindestens 5 Jahre in Löffingen oder Bräunlingen gewesen sein. Sollten die Mittel der Stiftung durch Studierende aus diesen beiden Städten nicht ausgeschöpft werden, kann sich dieses Kriterium auf die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Schwarzwald-Baar ausdehnen.
- Masterstudiengänge werden nur gefördert, wenn diese unmittelbar zeitlich und inhaltlich auf dem Bachelorstudium aufbauen und der Abschluss des Bachelorstudiums mindestens mit der Note 2,0 erzielt wurde.
- Die Bewerberin/der Bewerber darf bei Förderungsbeginn höchstens 25 Jahre alt sein. Dies gilt nicht bei einem Promotionsstudium.
- Gesellschaftliches oder ehrenamtliches Engagement sind erwünscht. Entsprechende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Bewerberinnen und Bewerber, die ein entsprechendes Engagement nachweisen können, werden bevorzugt gefördert. Gesellschaftliches oder ehrenamtliches Engagement sollte auch während der Förderung erfolgen.
- Der Stiftungsvorstand kann davon abweichend auch in Härtefällen einzelne Stipendien vergeben.
Bewerbung
Die Bewerbung auf ein Stipendium beinhaltet folgende Unterlagen:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf, inklusive Berufsangaben der Eltern
- Abiturzeugnis oder entsprechende Leistungsnachweise der öffentlichen oder privaten Hochschule, Fachhochschule oder vergleichbarer Bildungsstätten
- Bafög – Bescheid
- Immatrikulationsbescheid oder einen entsprechenden Zulassungsbescheid der öffentlichen oder privaten Hochschule, Fachhochschule oder einer vergleichbaren Ausbildungsstätte ist Voraussetzung für die Bewilligung des Stipendiums
- Angaben zum gewählten Studienfach und –ort
- Nachweis zum Wohnort in Bezug auf die Satzungsvorgaben
Vergabe
Über die Vergabe und die Anzahl der Stipendien entscheidet der Vorstand der Dr. Fritz Reimnitz Stiftung. Es entsteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
- Bewerbungen sind jeweils bis 31. Juli eines Jahres bei der Stiftung einzureichen. Stipendien können ab Oktober des jeweiligen Jahres gewährt werden.
- Stipendien betragen in der Regel 400 € je Monat. In Härtefällen kann der Vorstand der Stiftung auf Antrag höhere Zahlungen beschließen.
- Bewerberinnen und Bewerber, die für das Studium bereits Fördermittel von einer anderen Institution erhalten, sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Durch die Stipendienzahlung wird zwischen der Stiftung und dem Stipendiaten/der Stipendiatin kein Arbeits- oder Dienstverhältnis begründet. Sozialversicherungsbeiträge werden von der Stiftung nicht übernommen.
Die Stipendiatin/der Stipendiat verpflichtet sich, die Regeln guter wissenschaftlicher Arbeit einzuhalten, sich auf das Studium zu konzentrieren und entsprechende Leistungsnachweise nach jedem Jahr der Förderung beizubringen. Durch diese Vorlage kann die Förderung für ein weiteres Jahr fortgeführt werden, bis zum Ende der maximalen Förderungsdauer. Am Ende der Förderung wird ein Abschlussbericht erwartet
Begegnung zwischen Stipendiaten, Vorstand und Öffentlichkeit
Einmal jährlich findet eine öffentliche Veranstaltung statt, bei der Stipendiaten der Stiftung Inhalte aus ihrem Studium oder ihrem Engagement vorstellen. Die Hauptorganisation der Veranstaltung liegt bei den Stipendiaten. Sie sind verantwortlich für die Themenauswahl, Programmgestaltung und die Durchführung der Veranstaltung. Alle Stipendiaten, auch jene ohne Vortrag, beteiligen sich an der Organisation und können Aufgaben wie Moderation, technische Unterstützung oder Öffentlichkeitsarbeit übernehmen. Die Bevölkerung wird zur Teilnahme eingeladen. Die Veranstaltung dient dem Austausch zwischen Stipendiaten, Stiftung und Öffentlichkeit.
Änderungen, die die Erreichbarkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten betreffen, sind der Stiftung unverzüglich mitzuteilen. Die Stipendiatin/der Stipendiat erklärt sich einverstanden, dass die zur Bearbeitung des Auftrags erforderlichen Daten von der Dr. Fritz Reimnitz Stiftung erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Der Veröffentlichung von Daten, wie die biografischen Angaben zur Person und zum Studium wird ausdrücklich zugestimmt. Bei Angabe falscher oder nicht offen gelegter Daten kann die Stiftung die bereits gezahlten Beträge zurückfordern.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail (PDF) an:
info@fritz-reimnitz-stiftung.de
Ausschreibung eines Promotionsstipendiums der Dr.-Fritz-Reimnitz-Stiftung
Die Dr.-Fritz-Reimnitz-Stiftung vergibt ab sofort ein Promotionsstipendium zur Förderung herausragender Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler. Das Stipendium richtet sich vorrangig an junge Menschen, die unmittelbar vor Aufnahme ihres Studiums ihren ersten Wohnsitz in den Städten Bräunlingen oder Löffingen hatten.
Sollten die Mittel der Stiftung den Förderungsbedarf aus diesen Städten übersteigen, können sie auch zur Unterstützung qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber aus den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Schwarzwald-Baar eingesetzt werden.
Förderumfang
- Monatliche Förderung: 1.000 EUR
- Förderzeitraum: 1 Jahr
- Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr bei entsprechender Qualifikation und Fortschritt des Promotionsvorhabens
Zielgruppe
gefördert werden qualifizierte Nachwuchswissenschaftler- und Nachwuchswissenschaftlerinnen, die eine Promotion in allen Bereichen anstreben oder bereits begonnen haben.
Voraussetzungen
- Abgeschlossenes Hochschulstudium mit überdurchschnittlichem Abschluss (Master, Diplom, Staatsexamen o. ä.)
- Ein überzeugendes Promotionsvorhaben
- Bereitschaft zur regelmäßigen Berichterstattung über den Arbeitsfortschritt
- Betreuung durch eine Professorin, einen Professor oder eine anerkannte wissenschaftliche Einrichtung
- Gesellschaftliches oder ehrenamtliches Engagement sind erwünscht. Entsprechende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Bewerberinnen und Bewerber, die ein entsprechendes Engagement nachweisen können, werden bevorzugt gefördert. Gesellschaftliches oder ehrenamtliches Engagement sollte auch während der Förderung erfolgen.
Bewerbungsunterlagen
- Motivationsschreiben (max. 2 Seiten)
- Exposé des Promotionsprojekts (ca. 5–10 Seiten)
- Lebenslauf mit Publikations- und ggf. Vortragstätigkeit
- Abschlusszeugnisse (Kopie)
- Betreuungszusage einer Hochschullehrperson
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail (PDF) an:
info@fritz-reimnitz-stiftung.de
Die Dr.-Fritz Reimnitz-Stiftung fördert im Rahmen ihrer Stiftungsziele wissenschaftliche Arbeiten, die sich inhaltlich mit der Region Bräunlingen–Löffingen befassen. Gesucht werden innovative und fundierte Bachelor- oder Masterarbeiten aller Fachrichtungen, die sich mit einem Thema aus dieser Region auseinandersetzen.
Ziel der Förderung
Ziel ist es, junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu motivieren, sich im Rahmen ihrer Abschlussarbeit mit relevanten Fragestellungen zur Region Bräunlingen–Löffingen auseinanderzusetzen und so zur wissenschaftlichen Durchdringung, Weiterentwicklung oder zum besseren Verständnis der Region beizutragen. Berücksichtigt werden insbesondere Arbeiten, die sich im Sinne der Stiftungsziele mit Themen aus folgenden Bereichen befassen:
- Landschaftspflege
- Heimatpflege und Heimatkunde
- Denkmalpflege
- Geschichte und Bedeutung des Gipsbergbaus
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Studierende aller Hochschulen und Universitäten, die
- aktuell an einer Bachelor- oder Masterarbeit schreiben oder
- ein entsprechendes Thema zur Bearbeitung vorschlagen möchten,
- deren Arbeit einen klaren Bezug zur Region Bräunlingen–Löffingen aufweist,
- deren Arbeit voraussichtlich in den nächsten 6–12 Monaten abgeschlossen wird.
Art und Höhe der Förderung
- Einmalige Förderung in Höhe von bis zu 2.500 Euro zur Unterstützung der Arbeit (z. B. Reisekosten, Literaturbeschaffung, Archivarbeit, Datenerhebung etc.)
- Möglichkeit zur Präsentation der Ergebnisse im Rahmen einer Veranstaltung in der Region
- Optionale ideelle Begleitung durch die Stiftung
Bewerbungsunterlagen
- Kurzes Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
- Exposé der Arbeit (2–4 Seiten) mit Fragestellung, Methodik, Zeitplan und Regionalbezug
- Lebenslauf
- Betreuungszusage eines Hochschullehrers / einer Hochschullehrerin
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail (PDF) an:
info@fritz-reimnitz-stiftung.de
Schulen mit mindestens 10 Schülerinnen und Schülern aus den Städten Bräunlingen und Löffingen
können für besondere Projekte eine Förderung beantragen. An diesen besonderen Projekten muss mindestens eine Schülerin oder ein Schüler mit Wohnsitz in einer der beiden Städte beteiligt sein. Wie viele schulische Projekte pro Jahr gefördert werden, entscheidet jeweils der Stiftungsvorstand. Sofern weitere Mittel der Stiftung zur Verfügung stehen, können auch Schulen aus den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Schwarzwald-Baar Projektförderungen beantragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail (PDF) an: info@fritz-reimnitz-stiftung.de

