Schulen mit mindestens 10 Schülerinnen und Schülern aus den Städten Bräunlingen und Löffingen können für besondere Projekte eine Förderung beantragen. An diesen besonderen Projekten muss mindestens eine Schülerin oder ein Schüler mit Wohnsitz in einer der beiden Städte beteiligt sein. Wie viele schulische Projekte pro Jahr gefördert werden, entscheidet jeweils der Stiftungsvorstand. Sofern weitere Mittel der Stiftung zur Verfügung stehen, können auch Schulen aus den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Schwarzwald-Baar Projektförderungen beantragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.