Kriterien zur Stipendienvergabe durch die Dr. Fritz Reimnitz Stiftung

Allgemeines

Die Dr. Fritz Reimnitz Stiftung vergibt Stipendien an Studierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden an öffentlichen oder privaten Hochschulen, Fachhochschulen oder vergleichbaren Ausbildungsstätten, und zwar vorwiegend an junge Menschen, die unmittelbar vor ihrem Studium den ersten Wohnsitz im Bereich der Städte Bräunlingen und Löffingen hatten. Sollten die Mittel der Stiftung den Förderungsbedarf aus diesen Städten übersteigen, sollen sie auf junge Menschen aus den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Schwarzwald-Baar eingesetzt werden können. Der Immatrikulationsbescheid oder ein entsprechender Zulassungsbescheid der öffentlichen oder privaten Hochschule, Fachhochschule oder vergleichbaren Ausbildungsstätte ist Voraussetzung für die Bewilligung des Stipendiums.

Auszug aus der Satzung der Stiftung:

Der Zweck der Stiftung ist die Förderung

  1. der schulischen und beruflichen Bildung mit Priorität auf Förderung der akademischen Ausbildung, einschließlich der Studentenhilfe,
  2. der Wissenschaft und Forschung,
  3. der Denkmalpflege,
  4. der Landschaftspflege.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

  • die Vergabe von Stipendien an begabte Schülerinnen und Schüler sowie Studierende und Doktoranden,
  • Förderung der Erinnerung an den Gipsabbau in Unadingen und Döggingen,
  • den Erhalt von denkmalgeschützten Gebäuden.

Bei der Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang Unterstützung gewährt wird, soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stipendiatinnen und Stipendiaten berücksichtigt werden. Die Vorlage eines aktuellen Bafög – Bescheids ist hinsichtlich der Bewilligung des Stipendiums hilfreich. Das Stipendium kann auch unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern gewährt werden.

Stipendiendauer

Die maximale Förderdauer beträgt drei Jahre. Sie kann während des Bachelor-Studiengangs, eines Master – Studiengangs oder eines Doktorandenstudiums gewährt werden. Die Stipendienzusage bezieht sich immer auf ein Jahr. Nach Vorlage eines entsprechenden Leistungsbescheids durch einen Lehrstuhlinhaber wird die Förderung jeweils für ein weiteres Jahr fortgeführt, bis zum Ende der maximalen Förderungsdauer. Ausnahmen müssen beantragt und dem Vorstand der Stiftung gegenüber begründet werden. Der Studienabbruch oder der Wechsel des Studiums muss innerhalb von vier Wochen der Stiftung angezeigt werden. In diesem Fall kann das Stipendium mit sofortiger Wirkung eingestellt oder gegebenenfalls anteilig zurückgefordert werden.

Vorgaben für die Förderung

  1. Die Bewerberin/der Bewerber muss mindestens einen Abiturdurchschnitt von 2,0 nachweisen. Darüber hinaus können Studenten gefördert werden, die überdurchschnittliche Leistungen im Studium erbracht haben.
  2. Vor dem Beginn des Studiums muss der erste Wohnsitz für mindestens 5 Jahre in Löffingen oder Bräunlingen gewesen sein. Sollten die Mittel der Stiftung durch Studierende aus diesen beiden Städten nicht ausgeschöpft werden, kann sich dieses Kriterium auf die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Schwarzwald-Baar ausdehnen.
  3. Masterstudiengänge werden nur gefördert, wenn diese unmittelbar zeitlich und inhaltlich auf dem Bachelorstudium aufbauen und der Abschluss des Bachelorstudiums mindestens mit der Note 2,0 erzielt wurde.
  4. Die Bewerberin/der Bewerber darf bei Förderungsbeginn höchstens 25 Jahre alt sein. Dies gilt nicht bei einem Promotionsstudium.
  5. Gesellschaftliches oder ehrenamtliches Engagement sind erwünscht. Entsprechende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Bewerberinnen und Bewerber, die ein entsprechendes Engagement nachweisen können, werden bevorzugt gefördert. Gesellschaftliches oder ehrenamtliches Engagement sollte auch während der Förderung erfolgen.
  6. Der Stiftungsvorstand kann davon abweichend auch in Härtefällen einzelne Stipendien vergeben.

Bewerbung

Die Bewerbung auf ein Stipendium beinhaltet folgende Unterlagen:

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf, inklusive Berufsangaben der Eltern
  • Abiturzeugnis oder entsprechende Leistungsnachweise der öffentlichen oder privaten Hochschule, Fachhochschule oder vergleichbarer Bildungsstätten
  • Bafög – Bescheid
  • Immatrikulationsbescheid oder einen entsprechenden Zulassungsbescheid der öffentlichen oder privaten Hochschule, Fachhochschule oder einer vergleichbaren Ausbildungsstätte ist Voraussetzung für die Bewilligung des Stipendiums
  • Angaben zum gewählten Studienfach und –ort
  • Nachweis zum Wohnort in Bezug auf die Satzungsvorgaben

Vergabe

  1. Über die Vergabe und die Anzahl der Stipendien entscheidet der Vorstand der Dr. Fritz Reimnitz Stiftung. Es entsteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
  2. Bewerbungen sind jeweils bis 31. Juli eines Jahres bei der Stiftung einzureichen. Stipendien können ab Oktober des jeweiligen Jahres gewährt werden.
  3. Stipendien betragen in der Regel 300 € je Monat. In Härtefällen kann der Vorstand der Stiftung auf Antrag höhere Zahlungen beschließen.
  4. Der Bewerber hat gegenüber der Stiftung anderweitige Stipendien oder Förderungen offen zu legen. Der Stipendiensatz kann dann entsprechend gekürzt werden.

Durch die Stipendienzahlung wird zwischen der Stiftung und dem Stipendiaten/der Stipendiatin kein Arbeits-oder Dienstverhältnis begründet. Sozialversicherungsbeiträge werden von der Stiftung nicht übernommen.

Die Stipendiatin/der Stipendiat verpflichtet sich, die Regeln guter wissenschaftlicher Arbeit einzuhalten, sich auf das Studium zu konzentrieren und entsprechende Leistungsnachweise nach jedem Jahr der Förderung beizubringen.

Änderungen, die die Erreichbarkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten betreffen, sind der Stiftung unverzüglich mitzuteilen. Die Stipendiatin/der Stipendiat erklärt sich einverstanden, dass die zur Bearbeitung des Auftrags erforderlichen Daten von der Dr. Fritz Reimnitz Stiftung erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Der Veröffentlichung von Daten, wie die biografischen Angaben zur Person und zum Studium wird ausdrücklich zugestimmt. Bei Angabe falscher oder nicht offen gelegter Daten kann die Stiftung die bereits gezahlten Beträge zurückfordern.

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